kirchentag 2013

micha am 6. Mai 2013 um 10:07

dekt13-28

bilder: eigene bilder, titelbild zusammengesetzt aus schnipseln des kirchentagsprogramms und -gesanghefts, cc-by-nc-sa

ein anderes glaubensbekenntnis

micha am 2. Mai 2013 um 22:15

9-1

glaubensbekenntnis aus dem gottesdienst “requiem – zähle die tage meiner flucht …”, ausgerichtet von der ökumenischen bundesarbeitsgemeinschaft asyl in der kirche e.v.:

weil wir an gott glauben,
der grund und ursprung allen lebens ist,
der allen menschen gleiches recht und gleiche würde garantiert,
der einem jeden von uns in liebe zugewandt ist,
deshalb verurteilen wir,
wenn ohnmächtigen gewalt geschieht,
wenn hilfe suchenden unlautere motive unterstellt werden,
wenn gefährdeten aufmerksames gehör verweigert wird.

weil wir an jesus christus glauben,
der uns alle zu schwestern und brüdern macht,
der für recht gestritten und unrecht erlitten hat,
der die hüter der ordnung ordnungswidrig herausforderte,
der opfer staatlicher gewalt wurde,
der, indem er unterlag, überlegen war,
der seine vernichtung überlebt,
deshalb wehren wir uns dagegen,
dass mitmenschen wie feinde behandelt werden,
ankommenden eines schnelle abschiebung droht,
beistand gewährende für schuldig befunden werden,
dass hoffnung im niemandsland des meeres vernichtet wird.

weil uns der geist aus gottes wort heilig ist,
weil uns die liebe christi heilig ist,
weil uns die gemeinschaft von menschen heilig ist,
deshalb treten wir dafür ein,
dass gnade vor rechtsordnung geht,
dass unser wohlstand teilbar wird und bleibt,
dass die hoffnung auf gleiches recht für alle
und lebendigen frieden lebendig bleibt.

amen.

die kollekte ging zugunsten borderline-europe.

beworben wurde außerdem die sich an den bundesinnenminister friedrich wendende postkarten-aktion “ich schäme mich”. (verlinkung folgt)

bild: aus der borderline-europe-bilderreihe “namenlose tote”, (c) Burkhard Lehde/INFOCANARIAS

videoüberwachung friedlicher demonstrationen in berlin: ist herr kohlmeier diskussionsfähig?

micha am 30. April 2013 um 13:43

A_Christmas_Carol_-_Ignorance_and_Want-mod

am 1.2.2013 habe ich herrn sven kohlmeier einen offenen brief geschrieben. herr kohlmeier ist spd-vertreter im berliner senat, dort für innenpolitik zuständig und hat im rahmen der verschärfung des versammlungsrechts in berlin eine wie ich finde freiheitsfeindliche position eingenommen.

zur erinnerung: in berlin wird ein neues gesetz installiert, dass der polizei das recht einräumt, prinzipiell jede etwas größere friedliche demonstration bzw. jeden etwas größeren friedlichen protest ohne weiteren anlaß zu befilmen. “übersichtsaufnahmen” lautet das schlagwort.

also zurück:

am 1.2.2013 habe ich herrn kohlmeier meinen offenen brief mit zwei fragen geschrieben.

am 8.3.2013 morgens, fünf wochen später, habe ich herrn kohlmeier gefragt, ob ich noch eine antwort bekommen würde.

am 8.3.2013 abends schrieb mir herr kohlmeier zurück: “gerne möchte ich ihnen antworten.” und fragte nach, wo ich das denn veröffentlichen wollte.

am 9.3.2013 habe ich das herrn kohlmeier erläutert.

am 31.3.2013, also fast zwei monate nach meinem brief, war immer noch keine antwort da – ich habe herrn kohlmeier nochmals angeschrieben und um rückmeldung gebeten.

am 15.4.2013 hat der innenausschuss des berliner senats mit herrn kohlmeier für die installation des neuen gesetzes noch vor dem 1.5.2013 gestimmt. die eingebrachten änderungen waren lediglich kosmetischer natur.

am 29.4.2013, gestern, fast drei monate nach meinem brief (!) noch immer nichts. ich schrieb herrn kohlmeier nun eine etwas ungeduldige mail:

Hallo Herr Kohlmeier,

nun schreibe ich Ihnen zum vierten Mal mit der Bitte um Antwort auf meine Fragen vom 1. Februar 2013.

Am 8. März haben Sie mir geschrieben: “Gerne möchte ich Ihnen antworten.”

Warum tun Sie das dann nicht?

Ich würde mich immer noch über eine Antwort freuen. Wenn Sie mir keine Antwort geben möchte, werde ich das respektieren, erbitte aber wenigstens eine entsprechende Rückmeldung und den Grund, warum Sie als gewählter Volksvertreter nicht auf Fragen aus der Bürgerschaft eingehen oder diese Antworten verschleppen.

Viele gute Grüße aus Hannover,

dadurch fühlte sich herr kohlmeier nun angesprochen.

noch am 29.4.2013 schrieb er mir wie folgt zurück:

Sehr geehrter Herr Ebeling,

ich glaube nicht, dass ich mich rechtfertigen muss. Die Diskussion in Berlin über das Vorhaben haben Sie bestimmt intensiv verfolgt und kennen daher auch meine Auffassung. Darauf darf ich gerne verweisen, ebenso auf die Beschlussfassung, die im Abgeordntenhaus erfolgt ist. Unser Vertreter Herr Zimmermann hat dazu im Plenum gesprochen. Ergänzungen, die mir wichtig waren, wie z.B. eine Klarstellung, dass nicht von der gleichen Kamera Aufnahmen und Übersichtsaufnahmen gemacht werden können, sind von Herrn Zimmermann deutlich herausgestellt worden. Ihre Fragestellung sind daher teilweise überholt, so dass eine Beantwortung nur theoretischer Natur sein könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Kohlmeier

ich teile seine auffassung nur in einigen punkten, darum heute von mir an kohlmeier zurück:

Hallo Herr Kohlmeier,

ich bitte Sie zunächst um Verständnis für meine Ungeduld. Immerhin habe ich drei Monate sehr geduldig auf eine Antwort von Ihnen gewartet. Insbesondere nach Ihrer Rückmeldung vom 8.3.2013 meinte ich davon ausgehen zu können, dass Sie mir antworten würden. Was soll ein Satz wie “Gerne möchte ich Ihnen antworten” anders vermuten lassen?

Inzwischen haben Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Senats dafür gesorgt, dass das Gesetz zur polizeilichen Befilmung friedlicher Demonstrationen so gut wie Kraft getreten ist. Manch einer würde Ihr Verhalten des Nicht-Antwortens als “Aussitzen” bewerten wollen. Falls Sie aus anderen als derlei unsäglichen politischen Gründen mir nicht geantwortet haben sollten, so ist auch mir das bis jetzt nicht nachvollziehbar, Sie geben mir ja schließlich keine Auskunft darüber.

Ich gebe Ihnen darin Recht, dass Sie sich mir gegenüber nicht grundsätzlich rechtfertigen müssen.

Zugleich sind sind – das habe ich schon mal geschrieben – ein gewählter Volksvertreter. Man könnte Ihr Tun und Lassen im politischen Wirken durchaus als Dienst an der Gesellschaft verstehen und wenn Sie sich dann (ohne an öffentlichen Diskussionen zum Thema teilnehmen zu wollen!) meinen Fragen verwehren, dann finde ich das nicht richtig. Auch wenn ich nicht in Berlin wohne, so bin ich von dem von Ihnen mitverschuldeten neuen Gesetz betroffen, da ich auch in Berlin hin und wieder an einer Demonstration teilnehme. Dass ich mich also fragenderweise an der Debatte zu beteiligen versuche, halte ich für mein gutes Recht. Sie höflich und geduldig um Antworten zu bitten zählt für mich dazu.

Dass meine Fragen “überholt” seien, dafür dürften Sie sich selber in der Verantwortung sehen. Tatsächlich ist dieses aber nicht so.

Daher stelle ich Ihnen meine Fragen hiermit noch einmal und möchte um Ihre Beantwortung bitten.

Falls Sie der Meinung sind, dass ich Ihre Beantwortung der Fragen in anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten finde, bin ich gerne mit einem Link dorthin zufrieden.

Die Fragen vom 1. Februar 2013 noch einmal in Kurzform:

Sie schreiben, dass Sie nicht daran glauben, dass eine polizeiliche Videoüberwachung von Demonstrationen eine abschreckende Wirkung auf potentielle Demonstrationsteilnehmer ausüben könnte.

Glauben Sie das wirklich?

1.) An welchen Sacherkenntnissen machen Sie diese Behauptung bzw. Auffassung fest?

2.) Bitte erläutern Sie mir, wie Sie sich die praktische Umsetzung des Gedankens “gesonderte Kennzeichnung der Übersichtsaufnahmen z.B. durch Tragen von Westen ‘Keine Speicherung’” im Detail vorstellen.

Ergänzend erlaube ich mir noch eine zusätzliche, dritte Frage:

3.) Bitte erläutern Sie mir, wie Sie sicherstellen wollen, dass allen Demonstrierenden klar kommuniziert wird, ob und durch wen Sie gefilmt werden bzw. ob es sich “nur” um Übersichtsaufnahmen oder evtl. um aufzeichnende Videoüberwachung handelt, falls die Polizei der Meinung ist, dass eine Straftat im Zusammenhang mit der Versammlung unmittelbar zu erwarten ist oder bereits stattgefunden hat.

Auch diese Nachricht verstehe ich als offenen Brief und werde Ihre Antwort ungekürzt veröffentlichen.

Viele gute Grüße aus Hannover,

bild: “a christmal carol – ignorance and want” von charles dickens, public domain

wie die haz zur drohnen-debatte beiträgt

micha am 28. April 2013 um 01:48

20130426haz-ein-himmel-voller-drohnen-anon

die print-medien in und um hannover werden zu großen teilen von den zeitungen des madsack-konzerns dominiert.

zur aktuellen debatte um anschaffung und einsatz von bewaffneten drohnen für die “bundeswehr” hat die dazugehörige “hannoversche allgemeine zeitung” (haz) in der print-ausgabe vom 26.4.2013 in einem großen beitrag auf ihrer seite 3 stellung bezogen. allerdings sehr einseitig, wie ich finde.

im nachfolgenden ein kritischer offener brief, den ich an den verfassenden redakteur der haz deswegen geschrieben habe.

der inhalt des haz-beitrags ist leider nicht online verfügbar.

Sehr geehrter Herr von der Brelie,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Lesen Ihres HAZ-Beitrags “Ein Himmel voller Drohnen” vom 26.4.2013 hat mich enttäuscht zurückgelassen – ich empfand ihn als einen einseitigen Beitrag zur aktuellen Drohnen-Diskussion. Der wertvoll ergänzende Beitrag von Herrn Koch auf gleicher Seite (“Zum Abschuss freigegeben – von Obama persönlich”) mochte das nicht ausgleichen, da er einen wichtigen, in den Debatten sich aber stereotyp wiederholenden Einzelaspekt vorbringt, ohne den Lesern die Komplexität der Thematik weiter darzustellen oder gar zu erklären.

Nun mag es sein, dass ich aufgrund meiner ausgesprochen kritischen Grundhaltung gegen Drohnen im Einsatz für Krieg und Unterdrückung nicht ganz objektiv urteilen kann, ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall die folgende, detailbezogene Kritik zukommen lassen. Ich verstehe diesen Brief nicht als Leser-, aber als einen offenen Brief. Ob und in welcher Form Sie mir antworten möchten, überlasse ich ganz Ihnen und bin mit jeder Form von Haltung einverstanden. Im Falle einer Antwort würde ich diese ungekürzt veröffentlichen.

Zu den Details meiner Kritik. Zunächst orientiere ich mich an Ihrem Text, um anschließend einige Punkte zu benennen, die in einem ausgewogenen Beitrag einer Zeitung, die sich der Objektivität verschreibt und die der öffentlichen Meinungsbildung dienlich sein möchte, Eingang hätten finden müssen … so jedenfalls meine Einzelmeinung.

1.)
Sie erwähnen das Ergebnis der Forsa-Umfrage, wonach eine Mehrheit der Befragten “grundsätzlich den Einsatz bewaffneter Drohnen befürworten” würden. Eine ebenfalls aktuelle Umfrage des Stern, die zu einem eher konträren Ergebnis gekommen ist, erwähnen Sie nicht. Dieses Missverhältnis zwischen beiden Ergebnissen sollte eigentlich nachdenklich machen. Weder untersuchen Sie die Fragestellung der Forsa-Umfrage noch deren Auftraggeber oder stellen Gedanken über eine etwaig gelenkte Fragestellung an. Das aber hätte sich m.E. gelohnt, einen interessanten Einblick in den politischen Prozess ermöglicht und zu einer ausgewogenen Berichterstattung befähigt.

2.)
Sie stellen das Ergebnis der Umfrage falsch dar und blenden die bemerkens- und hinterfragenswerte Fragestellung der Forsa-Umfrage aus. Siehe hier: https://zeitschrift-ip.dgap.org/de/ip-die-zeitschrift/archiv/jahrgang-2013/mai-juni/einsatz-bewaffneter-drohnen

3.)
Eine Hinterfragung des Sinns und der Bedeutung von Meinungsumfragen in derlei Kontext findet (in Ihrem Beitrag) nicht statt. Ich empfehle Ihnen die Lektüre eines kurzen Ausschnitts aus einem Buch von Neil Postman: http://blog.vorratsdatenspeicherung.de/2013/04/13/allgemein-akzeptierte-uberwachung-und-meinungsumfragen/

4.)
Sie bringen das Argument der “Nützlichkeit für unsere Soldaten”, ohne dieses zu untersuchen. Dieser Maßstab kann solange keine Verwendung als sachliches Argument in einer ernsthaften Debatte sein, wie nicht zugleich und explizit eine Verhältnismäßigkeitsabwägung erfolgt, solange man also nicht mit Vernunft auf den Einsatz von Technologien im Zusammenhang schaut. Gleichermaßen wäre es ja ansonsten auch möglich zu behaupten, dass Flammenwerfer, Tretminen und biologische Waffen “nützlich für unsere Soldaten” sein könnten.

5.)
Sie übernehmen die Sprechart des Bundesverteidigungsministers, wonach es vor der Bundestagswahl “keine Bitte an den Bundestag zur Beschaffung von Drohnen” geben würde. Dass dieses aber nicht bedeutet, dass eine Vorentscheidung schon jetzt gefällt wird oder gefällt worden ist und eine angebliche Debatte zu dieser Frage zur Schmierenkomödie einer Scheindemokratie werden lassen würde, davon kein Wort. Die Berichte, die auf eine Einleitung europäischer Ausschreibungen hinweisen und von Besuchen hochrangiger Bundeswehr- und Bundestags-Vertreter bei IAI in Israel berichten sind öffentlich.

6.)
Sie zitieren “Sicherheitsexperten in den USA”, die “schon lange vom Zeitalter der Drohnen” sprechen würden. Was sind das für “Sicherheitsexperten” und was sagt das Schlagwort “Zeitalter der Drohnen” eigentlich aus? Diese Einfügung ist gehaltlos und unbestimmt. Durch ihren Einsatz zu Beginn eines Absatzes erweckt sie jedoch einen Eindruck der Gewissheit, der auf mich meinungsbildend wirkt und damit tendentiös ist.

7.)
Ebenfalls ohne eine Silbe einer Erläuterung oder Anzweiflung übernehmen Sie den Duktus der “Präzisionswaffe” und führen diesen Begriff damit weiter in den öffentlichen Sprachgebrauch ein. Begriffe wie “Präzisionswaffe” oder “chirurgische Angriffe” erwecken einen Eindruck, der nichts mit der Realität im Einsatz dieser Waffen zu tun hat. Es gibt inzwischen genügend öffentliche Berichte, wie diese “präzisen” Drohnen unbeteiligte Menschen oder gar ganze Hochzeitsgesellschaften ermordet haben. Präzision?

8.)
Sie lassen nicht nur den Bundesverteidigungsminister oder die angeblichen US-Sicherheitsexperten zu Wort kommen sondern zitieren zudem noch den CDU-Kampfdrohnenbefürworter Herrn Schockenhoff. An späterer Stelle dürfen dann noch die Soldaten, aus gutem Grunde und aus ihrer Sicht gut nachvollziehbar ebenfalls Befürworter von Kampfdrohnen, ihre Meinung als Zitat zum Besten geben. Es kommt aber niemand seitens der Oppositionsparteien, niemand der vielen kritischen Wissenschaftler und niemand aus der Friedens- oder Bürgerrechtsbewegung mit auch nur einem Wort zum Zuge. Das ist kein ausgewogener Journalismus und ich finde, dass ein etwaiges Gegenargumentieren, man hätte doch in einem weiteren (kleineren) Beitrag auch ein Opfer zu Wort kommen lassen, deswegen nicht zieht, weil doch jeder Beitrag für sich ausgewogen und abwägend sein sollte. Oder nicht?

9.)
In einer etwas seltsamen Art und Weise bringen Sie den Begriff der “Militärbischöfe” in den Artikel ein. Der Zusammenhang erweckt den Eindruck, als befänden sich diese in der Rolle der Kritiker – so stellen Sie es jedenfalls dar. Ich möchte dazu anmerken, dass die “Militärbischöfe” keineswegs zur Gruppe fundamentaler Gegner von Kampfdrohnen zu zählen sind. Ihre Kritik empfinde ich im Gegenteil eher als vorsichtig tastend, was angesichts des Unterbaus des christlichen Glaubens höchst seltsam ist. Aber das wäre ein anderes Thema.

10.)
Sie sprechen von einem “ehernen Gesetz” der Bundeswehr, dass alle Kampfeinsätze, auch die der Drohnen, einen Parlamentsbeschlusses benötigen. Zum einen stoße ich mich an der Begrifflichkeit, die mich subjektiv an vergangene Zeiten denken lässt. Zum anderen erweckt diese Passage den Eindruck, als würde die Bundeswehr bislang noch nie bewaffnete Drohnen eingesetzt haben. Dem ist aber nicht so. Siehe die Anmerkungen des SPD-Abgeordneten Hans-Peter Bartels bei der Bundestagsdebatte zum Thema vom letzten Donnerstag oder auch hier: http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/bundeswehr-laesst-afghanische-aufstaendische-mit-drohnen-toeten-a-889273.html

11.)
Einige Drohnen der Bundeswehr seien nur “einige Gramm” schwer. Das klingt niedlich, ist aber falsch. Die Bundeswehr verfügt nach Angaben der Bundesregierung über mindestens 350 Stück Flugdrohnen: http://drohnen-kampagne.de/standpunkte-argumente/drohnen-der-bundeswehr/ Die leichteste darunter ist der so genannte “Air Robot AR-100 B” mit einem Eigengewicht (ohne Nutzast!) von etwas weniger als einen Kilogramm.

12.)
Die bewaffnete Drohne der israelischen Firma IAI, mit deren Anschaffung die Bundeswehr liebäugelt, heißt “Heron TP” und nicht “Heron TB”.

13.)
Sie behaupten, dass die Entscheidung, ob die Bundeswehr Kampfdrohnen anschaffen wolle oder nicht, bereits zugunsten der Anschaffung gefällt worden sei, denn es heißt in Ihrem Artikel, dass es nur noch die Frage sei, wem man den Zuschlag für die Lieferung dieser Kriegssysteme erteile. Damit widersprechen Sie aber der am Anfang des Artikels implizierten Behauptung, es handele sich dabei um eine offene Frage, die öffentlich debattiert werden. Diese inhaltliche Entwicklung verläuft in Ihrem Text schleichend. Auch dieses empfinde ich als höchst tendentiös und nicht als fairen, unvoreingenommenen Journalismus.

Soweit meine direkt auf den Text bezogene Kritik.

Doch es gibt auch eine Reihe von Fakten, die Sie unerwähnt lassen oder verschweigen.

14.)
Warum kein Wort vom Desaster des Euro Hawk? Eine Riesendrohne, die dem Steuerzahler (alleine bis zu diesem Jahr!) 688 Millionen Euro gekostet hat und die trotzdem aus katastrophalen Planungsfehlern vermutlich gar nicht zum Einsatz kommt. Warum blenden Sie dieses unrühmliche Thema aus? Ist das keine Information, die die Leser der HAZ etwas angeht, wenn man einen so großen Beitrag zum Drohnenthema bringt, wie den Ihrigen?

15.)
Warum kein Wort, dass das erste Modell der angeblich so wunderbaren Heron-1-Drohne von den deutschen Soldaten zu Bruch geflogen bzw. gesteuert wurde? Was hat das für Kosten verursacht? Wie konnte das passieren?

16.)
Warum kein Wort über die Gefahren, die von bewaffneten wie von unbewaffneten Drohnen drohen, wenn diese außer Kontrolle geraten, technische Defekte sie zum Absturz bringen, sei es durch Software-Fehler, sei es durch Hacks, sei es durch menschliche Bedienungsfehler? Das alles ist nicht an den Haaren herbeigezogen, siehe hier http://www.tagesspiegel.de/berlin/technische-panne-bei-der-polizei-verlaengert-stau-stadtautobahn-stundenlang-voll-gesperrt-/8012360.html und hier https://www.youtube.com/watch?v=XfSyHAoxUfs . Was ist, wenn ein mit 8 Tonnen Kerosin betankter Eurohawk, der zu dieser Zeit gerade über Deutschland zur Probe geflogen wird, unkontrolliert in eine Ortschaft stürzt. Und was, wenn eine Drohne mit einem Passagierflugzeug kollidiert, siehe zur Anschauung hier https://www.youtube.com/watch?v=_NOar22TX2k. Warum in dem Bericht nichts dazu?

Und schließlich – vielleicht haben Sie schon darauf gewartet:

17.)
Warum kein Wort über die kritische Zivilgesellschaft Deutschlands? Kein Wort über eine Kampagne mit aktuell mehreren Tausend unterstützenden Bürgern (online und offline zusammengezählt)? Kein Wort über die 125 deutschen Vereine, Verbände, Organisationen und Gruppen aus Friedens- und Bürgerrechtsbewegung, von Kirchen und aus den Parteien, die die “Drohnen-Kampagne” und ihren Appell “Keine Kampfdrohnen!” unterstützen?

Aus meiner Sicht ist Ihr Beitrag nicht das, was ich mir unter einer gerechten Berichterstattung vorstelle, die als Beitrag zu einem wichtigen öffentlichen Diskurs hilfreich und nötig wäre. Meine Sichtweise kann fraglos keine neutrale oder ausgewogene sein, dafür bin ich im Thema zu tief verstrickt. Aber falls Sie auf meine hoffentlich nicht zu derbe ausgefallene Kritik Einwände haben oder Fehler darin zu erkennen meinen, wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung dankbar. Ich bin bereit, dazuzulernen, erwarte aber einen konstruktiven Diskurs und hoffe, hiermit einen Anfang gemacht zu haben.

Viele gute Grüße,

bild: übersichts-scan des beitrags der haz vom 26.4.2013, bilder aus urheberrechtsgründen verfremdet

deutsche panzer für arabische wüsten

micha am 26. April 2013 um 12:53

katar-und-haubitze

der arabische halbinsel-staat katar:

  • mit 1,7 millionen einwohnern nur weniger als halb so stark bevölkert wie berlin
  • in der fläche weniger als halb so groß wie hessen

im trubel der boston-terroraufregung wurde veröffentlicht, dass dieses land

  • 62 kampfpanzer der serie leopard 2a7+ und
  • 24 panzerhaubitzen 2000

aus deutscher produktion für rund 1,9 milliarden euro erhalten soll/darf. es handelt sich um die weltweit modernsten high-tech kampfpanzer ihrer jeweiligen klasse.

zum vergleich:
deutschland besitzt in der bundeswehr derzeit insgesamt 225 kampfpanzer des typs leopard 2.

aufgrund der zeitlich geschickten veröffentlichgung des rüstungsdeals ging diese nachricht im allgemeinen gewirr unter.

heute nun wurde die antwort einer kleinen anfrage der “die linke” bekannt, wonach das geschäft einen noch größeren umfang hat, als bislang bekannt.

demnach erhält der wüstenstaat zusätzlich:

  • 7 weitere gepanzerte fahrzeuge
  • 1 artilleriegeschütz
  • maschinengewehre
  • zünder für bomben und sprengsätze
  • geschosse
  • munition
  • und “weiteres zubehör”

menschenrechte in katar:

  • einschränkung der meinungsfreiheit
  • zensur des internets
  • peitschenhiebe wegen alkoholkonsum oder “unerlaubter sexueller beziehungen”
  • verbot der homosexualität
  • staatlich geförderte unterordnung von frauen unter männer
  • keine zulassung für politische parteien
  • religionsaustritt als kapitalverbrechen
  • bis zu 7 jahre haft wegen “blasphemie”
  • ausweisung aus dem land wegen fluchen
  • nur ca. 200.000 menschen der 1,7 millionen einwohner besitzen ein wahlrecht

ausrichtung der fußball-weltmeisterschaft 2022

bild: eigene bearbeitung der flagge von katar unter verwendung eines schattenrisses der panzerhaubitze 2000, cc-by-sa

c&a und rfid: “praxistest”

micha am 23. April 2013 um 12:06

rfid-cunda-symbol01

am 11.4.2013 hat mir der c&a-konzern mitgeteilt, wie er in zukunft mit rfid-funkchips an textilien umgehen will.

ich habe mir nun die praktische umsetzung in hannover in “real life” angesehen:

die lösung mit den angehängten rfid-etiketten finde ich gar nicht so schlecht (sofern man den unternehmen nicht grundsätzlich den einsatz von rfid-chips verbieten wollte), die aufklärung der kundschaft ist aber mies. das modeunternehmen scheut die offene und klar erklärung zu art, funktionsweise und risiken der rfid-technologie. stattdessen floskelhafte sätze zum thema datenschutz, die an weichgespültes politikergerede erinnern.

ich habe noch einmal an c&a geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer E-Mail vom 11. April 2013 haben Sie mir auf ein paar Fragen zum Einsatz von RFID-Funkchips in Textilien bei C&A in Hannover geantwortet.

Auf meine Frage
“Halten Sie die Nichtkennzeichnung der Textilien mit den Vorgaben des BDSG und mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar?”

haben Sie geantwortet:
“Dies trifft nicht zu.”

Und zur Frage
“Warum ist die hannoversche Filiale Ihrer Kette weder an Ein- und Ausgängen noch an den Kassenbereichen mit entsprechenden Hinweisen auf den Einsatz von RFID-Funkchips an einiger C&A-Bekleidung ausgerüstet?”

meinten Sie:
“Im Eingangsbereich sind A1 Poster mit dem Hinweise auf RFID zu finden, an den Kassen liegen Handzettel für unsere Kunden aus. In den Fenstern wird ebenfalls ein Hinweis zu finden sein, sobald die neue Fensterdekoration fertig gestellt ist.”

Bei meinem letzten Besuch in Ihrer Hannover-Filiale vor wenigen Tagen habe ich festgestellt,

  • dass die Eingänge ohne irgend einen Hinweis auf RFID-Chips an Ihrer Ware waren,
  • dass die zwei Stück Hinweisschilder für den “normalen” Menschen überhaupt keine aufklärende Wirkung haben,
  • dass die Anhänge-Etiketten ebenfalls gänzlich frei sind von einem Hinweis, was unter “RFID” zu verstehen ist oder um welche Technologie es sich dabei handelt,
  • dass die A5-großen Hinweisblätter nicht nur (aus meiner Sicht) unattraktiv gestaltet und plaziert sind, sondern dass sie zudem inhaltlich überhaupt nicht erklären, um was es sich bei der RFID-Technologie handelt. Es fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass jeder RFID-Chip eine eindeutige und unbemerkt auslesbare ID-Kennung enthält. Die etwaigen datenschutzpraktischen Aspekte finden keine Erwähnung.

Wegen dem allen schreibe ich Ihnen nun noch einmal, ein drittes mal. Ich habe nun folgende Fragen:

1.) Sind Sie der Auffassung, dass die Maßnahmen, wie von mir eben geschildert, das Grundrecht Ihrer Kunden und Kundinnen auf informationelle Selbstbestimmung im ausreichenden Maße würdigen und schützen?

2.) Ist der Inhalt des A5-Informationsflyers mit externen Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden? Falls ja: Um welche Behörde oder welche andere Datschutzstelle hat es sich dabei im Einzelnen gehandelt?

3.) Warum gibt es – anders als von Ihnen dargestellt – keine Hinweise für die Kunden beim Betreten der Filiale?

4.) Können Sie zusichern, dass jetzt und in Zukunft alle in Ihren Filialen verkauften Textilien, die mittels RFID-Funkchip gekennzeichnet sind, mittels des angehängten RFID-Funkchip-Etiketts ausgerüstet sind, dass also – anders gefragt – keine RFID-Funkchips auf andere Art und Weise in der Kleidung angebracht sind oder angebracht werden?

Was mir noch wichtig ist:

Ich empfinde Ihre Lösung, die RFID-Chips an einem relativ großen und an der Wäsche nicht fest eingenähten Etikett einzusetzen als einen guten Kompromiss. Tatsächlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es viele oder überhaupt Kund*innen gibt, die solch ein Etikett zum erstmaligen Tragen der Wäsche nicht entfernen würde.

Für mich würde ich als vertretbare Lösung jedoch voraussetzen, dass die Kundschaft nichtsdestotrotz über die Funktions- und Wirkungsweise der RFID-Technologie aufgeklärt wird und dass eben gewährleistet ist, dass es keine in anderer Form an Textilien eingesetzten Etiketten gibt. Ich fände es gut, wenn man sich wenigstens in Deutschland auf ein einheitliches Kennzeichen und über gemeinsame Regeln zur deutlichen Kennzeichnung als RFID-bestückten Gegenstände des täglichen Gebrauchs einigen könnte.

Vielleicht können Sie mir mitteilen, sie Sie zu diesen Gedanken stehen.

Diesen Brief verstehe ich als offenen Brief, wie gehabt.

Danke für die Aufmerksamkeit und viele gute Grüße,

bilder: eigene bilder, cc-by-sa

und noch einmal: die berliner polizei und videoüberwachung

micha am 22. April 2013 um 14:56

videoueberwachung-berlin04

zu meiner erneuten nachfrage bei der berliner polizei habe ich heute nach gut sechs wochen antwort erhalten. es ging – zur erinnerung – um diejenigen polizei-überwachungskameras, die sie nach § 24 a/b des berliner polizeigesetzes betreibt.

zur erinnerung: zum einen hatte ich nach den genauen standorten (frage 2.b)  der anlagen gefragt und ob deren standorte bislang irgendwo veröffentlicht worden sind (frage 2.i). zum anderen ging es um die frage der erfüllung der anforderung nach verhältnismäßigkeit der anlagen bzw. ob dieses anhand irgendwelcher fakten überhaupt festgemacht werden kann (fragen 2.l und 3.d).

nebennotiz: teilte man mir am 7. märz noch mit, dass es sich um 63 kameras nach § 24 a handeln würde, so sind es nun “nach aktualisiertem Datenbestand” nur noch 61 kameras …

hier die vollständige antwort vom “Stab des Polizeipräsidenten PPr St 6″:

Sehr geehrter Herr Ebeling,

unter Bezugnahme auf mein am 7. März 2013 per E-Mail versandtes Schreiben bitten Sie um Beantwortung von Rückfragen zu Maßnahmen der Videoüberwachung auf Basis der §§ 19a, 24a, 24b Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) durch den Polizeipräsidenten in Berlin.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung.

Zu 2.b.

Nach aktualisiertem Datenbestand befinden sich 61 Kameras gem. § 24a ASOG an 30 Liegenschaften des Polizeipräsidenten in Berlin.

Polizeiabschnitt (A) 12 -14
Im Bereich der Hofein-/ ausfahrt der Liegenschaft befindet sich eine Kamera.

A15
Der rückwärtige Hof der Liegenschaft wird mittels einer Kamera überwacht.

A 21
Es befindet sich eine Kamera im Besucherbereich.

A 23
Im Bereich der gegenüberliegenden Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sind vier Kameras angebracht.

A 24
Am Haupteingang befindet sich eine Video- Türsprechanlage.

A 26
Der innerhalb des Gebäudes gelegene öffentlich zugängliche Personenaufzug ist mit einer Kamera ausgestattet.

A 27
Die Hofein-/ausfahrt wird mit einer Kamera überwacht. Es befindet sich eine Video-Türsprechanlage am Haupteingang.

A31
im Bereich der Hofein-/ausfahrt, des Hofs sowie im Vorraum des Hajptzugangs befindet sich jeweils eine Kamera.

A 32
Es ist jeweils eine Kamera an der Außenfassade der Liegenschaft, im Bereich des Parkplatzes für Einsatzfahrzeuge, im Eingangsbereich, im Flur des Eingangsbereichs sowie im Wartebereich angebracht. Es befindet sich eine Video- Türsprechanlage am Haupleingang.

A 33
Es befindet sich eine Video- Türsprechanlage am Haupteingang.

A 34
Der Haupteingang, die Hofein-/ausfahrt, der Seiteneingang und der Kelterzugang werden mit jeweils einer Kamera überwacht.

A 41
Am Haupteingang ist eine Video- Türsprechanlage angebracht. Im Bereich der Ein-/Ausfahrt befinden sich zwei Kameras.

A 42
Es befindet sich eine Video- Türsprechanlage am Haupteingang.

A 44
Am Haupteingang sowie an der Hofein-/ausfahrt ist jeweils eine Kamera angebracht.

A 47
Es befindet sich eine Video- Türsprechanlage am Haupteingang. Der Bereich der beiden Hofein-/ausfahrten und der gegenüberliegende Parkplatz für Einsatzfahrzeuge ist mit jeweils einer Kamera ausgestattet.

A 51
Es befinden sich zwei Video- Türsprechanlage und eine Kamera am Haupteingang. Zwei Kameras sind an der gehwegseitigen Außenfassade, eine Kamera ist an Hofzufahrt angebracht.

A 52
Die Liegenschaft verfügt über eine Kamera am Haupteingang,

A 54
Der Haupteingang, die Hofein-/ausfahrt sowie der Wartebereich werden mit jeweils einer Kamera überwacht.

A 55
Die Liegenschaft verfügt über eine Kamera am Haupteingang.

A 56
Es befindet sich eine Kamera an der Geländezufahrt.

A 61 – 63, 65
Im Bereich der Hofein-/ausfahrt befindet sich eine Kamera.

A 64, A 66, Direktion 6 Referat Verbrechensbekämpfung
Die Liegenschaften verfügen über je zwei Kameras im Eingangsbereich.

Direktion ZA (Abschiebegewahrsam Köpenick)
Es sind zwei Kameras zur Gelände Überwachung angebracht.

Zu 2.i.

Es ist keine teilweise oder vollständige Veröffentlichung der Kameraanlagen nach § 24a ASOG bekannt.

Zu 2.l.

Naturgemäß können aufgrund von Verhütungs- und Vorsorgemaßnahmen verhinderte Straftaten nicht statistisch erfasst werden. Die getroffenen Maßnahmen der Kameraüberwachung sind Ergebnis von gesetzlich geforderten Einzelfallprüfungen, denen eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit immanent ist.

Zu 3.d.

Hierzu verweise ich auf die Ausführungen zu 3.a. in meinem Schreiben vom 7. März 2013.

Mit freundlichen Grüßen,

leider sagen mir diese bezeichnungen zu 2.b. überhaupt nichts. unter anderem deswegen gleich postwendend noch einmal bei der berliner polizei nachgefragt:

Sehr geehrte Frau …,
sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre Mühen mit der Beantwortung meiner Fragen.

Als Nicht-Berliner und Nicht-Polizist sagen mir die Bezeichnungen in der Antwort zu 2.b. leider nichts (nummerierte Bezeichnung von Polizeiabschnitten.) Wo kann ich nun erfahren, wo genau sich die Kameras befinden bzw. welche Abkürzung der Polizeiabschnitte für welchen genauen Standort der Kameras steht?

Und dann dieses noch:

Verstehe ich Sie bezüglich Ihrer Antwort zu 2.l. und 3.d. richtig, dass es keine Statistik zur weiteren Beurteilung der Videoüberwachungsanlagen gibt? Stimmt es weiterhin, dass nach einmaliger Einzelfallüberprüfung keine weitere, spätere Überprüfung der Recht- und Verhältnismäßigkeit mehr vorgenommen wird? Falls doch: In welchen zeitlichen Abständen und in welchem genauen Umfang erfolgen die weiteren Einzelfallüberprüfungen? Wo kann ich die Unterlagen zur Begründung der einzelnen Videoüberwachungsanlagen einsehen?

Viele gute Grüße,

bild: eigenes bild, cc-by-sa

facebook – die “permanente meinungsumfrage” …

micha am 18. April 2013 um 13:11

facebook-bundesadler01

… so die meinung des cdu-”netzpolitikers” peter tauber in einem frisch von facebook veröffentlichten “leitfadens für politiker und amtsträger für eine erfolgreiche nutzung von facebook”

zusammen mit drei anderen im netz engagierten politikern (lars klingbeil von der spd, manuel höferlin von der fdp und ökcan mutlu von bündnis 90/die grünen) wirbt herr tauber darin für die nutzung des kommerziellen “sozialen netzwerks”.

aus meiner sicht transportieren und befördern der facebook-konzern und diese netzpolitiker dadurch u.a. eine bedenkliche auffassung von politischer arbeit der gewählten volksvertreter und vom politischen zusammenleben und gestalten insgesamt.

nicht, dass vernetzung via internet enorm sinnvoll und demokratieunterstützend sein kann. aber wenn das profitorientierte facebook-unternehmen in diesem leitfaden

  • explizit dafür wirbt, dass man als volksvertreter ein ständiges auge auf das facebook-verhalten und die “performance” anderer politiker werfen soll,
  • zudem implizit den eindruck vermittelt, als repräsentiere die kontaktaufnahme via facebook repräsentativ “den” bürger und könne bürgersprechstunden ersetzen, ohne der digtalen spaltung zuzuspielen und
  • schließlich noch so tut, als sei es ein vorreiter hinsichtlich des schutzes von persönlichen daten und von privatspähre …

… dann tut das der gesellschaft meiner meinung nach nicht gut und politiker sollten sich überlegen, ob sie dafür werben wollen oder nicht.

ich habe den vier politikern (alles herren!) jeweils einen offenen brief geschrieben und um antwort auf sechs fragen gebeten:

Sehr geehrter Herr …,

zusammen mit Peter Tauber (CDU), Lars Klingbeil (SPD), Manuel Höferlin (FDP) und Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) werden Sie in der von Facebook herausgegebenen Broschüre “Facebook erfolgreich nutzen – Leitfaden für Politiker und Amtsträger” [1] mit Zitaten und als gutes Beispiel für eine “erfolgreiche” Nutzung dieses Internetportals angeführt.

Ich wende mich mit diesem Offenen Brief an Sie, schreibe aber auch die anderen drei “Beispiele” (Zitat Facebook) an, und möchte Sie um die Beantwortung von sechs Fragen bitten. Diese werde ich dann gleichberechtigt und ungekürzt im Netz veröffentlichen.

Meine Fragen:

1. Wie hat sich die Zusammenarbeit mit Facebook zur Erstellung der o.g. Broschüre gestaltet? In welcher Form wurden Sie zuvor darum (an)gefragt? Haben Sie die Zitate freigegeben und war Ihnen der Gesamtzusammenhang dabei bekannt? Gab es in diesem Zusammenhang eine Bezahlung oder andere Formen des Entgegenkommens in die eine oder andere Richtung?

2. Arbeiten Sie (und damit meine ich auch Sie im Rahmen Ihres politischen Mandats) darüber hinaus in irgendeiner Form mit Facebook zusammen, die eine Bezahlung oder eine andere Form von Leistungserbringung oder -vergütung beinhaltet? Der Facebook-Konzern bewirbt ja in seiner Broschüre seine Bezahldienste “Facebook-Werbeanzeigen und gesponserte Meldungen”. Falls es eine solche Zusammenarbeit gibt: welchen Umfang hatte und hat diese in den letzten drei Jahren jeweils gehabt?

Im folgenden zitiere ich den Facebook-Leitfaden für “Politiker und Amtsträger”:

a.) “Durch Facebook erhalten Sie ein echtes und wertvolles Feedback direkt von Ihren Wählern. Nutzen Sie Facebook als Umfrage- und Meinungsbildungsinstrument (…) Testen Sie Ihre Positionen und Themen (…)”

b.) “Eine Fanseite ist immer öffentlich und auch für nicht angemeldete Facebook-Nutzer sichtbar.”

c.) “Datenschutz hat für Facebook oberste Priorität. Die Menschen auf Facebook kontrollieren selbst, mit wem sie welche Inhalte teilen.”

d.) “Facebook schützt die Daten seiner Nutzer vor dem Zugriff durch Dritte.”

e.) “Cookies und andere Technologien werden [von Facebook] verwendet [und] dienen der Sicherheit und Verständlichkeit.”

f.) “Jeder Nutzer ist Eigentümer seiner Daten und hat die volle Kontrolle darüber.”

g.) “Facebook erfasst keine personalisierten Daten von Nicht-Nutzern oder ausgeloggten Nutzern.”

h.) “Die Pflege [von Facebook-Profilen] lässt sich via Smartphone wunderbar zwischendurch mobil erledigen.”

3. Ich würde gerne wissen, ob Sie diese Aussagen jeweils unterstützen bzw. mittragen oder nicht. Ein einfaches “Ja, ich stimme zu” oder “Nein, ich stimme nicht zu” reicht völlig aus. Wenn Sie möchten können Sie aber auch gerne ausführlicher antworten.

Die nun folgenden Zitate entstammen ebenfalls der Facebook-Broschüre:

a.) “Facebook-Fanseiten bieten eine Reihe von Analysemöglichkeiten, um die eigene Performance anhand von Statistiken zu bewerten und zu optimieren.”

b.) “Ihr Publikum wartet.”

c.) “Bieten Sie attraktive Erlebnisse”

d.) “Nutzen sie Facebook als wunderbares Monitoring-Instrument”

e.) “Durch die Vernetzung [via Facebook] erfahren Sie zudem umgehend, welche Positionen sich bei den Mitbewerbern herausbilden.”

f.) “Um zu vergleichen, wie andere Politker Facebook für ihre Kommunikation einsetzen, empfehlen wir einen Blick auf das Social-Media-Analyse- und Benchmarking-Portal Pluragraph.de. (…) Es ermöglicht mt wenigen Klicks die Anzeige aller Facebook-Fanseiten der Bundestagsabgeordneten. Anand der Fananzahl werden diese übersichtlich dargestellt. (…) Auf Basis dieser Graphen kann man tagesaktuell das Wachstum der Profile verfolgen und sehen, welche Politiker erfolgreich Fans hinzugewinnen. Dies ermöglicht dann weitere Recherchen auf den jeweiligen Facebook-Seiten, um sich konkrete Best-Practice-Beispiele für den Dialog mit seinem Publikum abzuschauen.”

Zur weiteren Anregung ein Auszug aus einem Buch von Neil Postman [“Das Technopol”, 1991, Seiten 144-147]:

Man könnte nun argumentieren, die Erforschung der öffentlichen Meinung stelle die Demokratie auf eine vernünftige, wissenschaftliche Basis. Wenn unsere Politiker uns repräsentieren sollen, dann brauchen sie schließlich Informationen darüber, was wir »glauben« oder »denken«. Doch die Probleme liegen anderswo, und es sind ihrer wenigstens vier.

Das erste betrifft die Form der Fragen, die dem Publikum gestellt werden. Ich erinnere den Leser an das Problem, ob es zulässig sei, gleichzeitig zu rauchen und zu beten. Oder, um ein realistischeres Beispiel zu nehmen: Wenn wir Menschen die Frage stellen, ob sie es für akzeptabel halten, daß die Umwelt weiter verschmutzt werde, erhalten wir höchstwahrscheinlich ganz andere Antworten als auf die Frage: Sind Sie der Meinung, daß dem Umweltschutz vorrangige Bedeutung zukommt? Oder: Halten Sie die Sicherheit auf den Straßen für wichtiger als den Umweltschutz? Die »Meinung« der Öffentlichkeit dürfte in bezug auf die allermeisten Probleme ganz und gar abhängig sein von der Art, wie die Frage gestellt wird. (…)

Die Fragen, die Meinungsforscher stellen, zielen normalerweise auf eine Ja- oder Nein-Antwort. Muß man noch darauf hinweisen, daß in solchen Antworten kein allzu großer Spielraum für die sogenannte »öffentliche Meinung« bleibt? Wenn Sie zum Beispiel auf die Frage »Glauben Sie, das Drogenproblem lasse sich durch staatliche Programme eindämmen?« mit »Nein« antworten, dann wäre über Ihre Meinung wenig Interessantes oder Wertvolles zutage gekommen. Würde man es Ihnen aber ermöglichen, ausführlicher über diese Frage zu sprechen oder zu schreiben, so wäre der Einsatz der Statistik ausgeschlossen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, daß die Verwendung der Statistik in der Meinungsforschung die Bedeutung des Begriffs »öffentliche Meinung« genauso dramatisch verändert, wie das Fernsehen die Bedeutung von »öffentlicher Debatte« verändert. Unter dem amerikanischen Technopol ist die öffentliche Meinung eine Ja- oder Nein-Antwort auf eine ungeprüfte Frage.

Zweitens: die Verfahren der Meinungsforschung propagieren die Vorstellung, eine Meinung sei ein Ding im Innern des Menschen, das durch die Fragen des Meinungsforschers lokalisiert und zutage gefördert werden könne. Aber es gibt dazu auch eine ganz andere Ansicht, und Jefferson gehörte zu denen, die sie vertraten. Eine Meinung ist kein momentanes Ding, sondern ein Denkvorgang, der durch den ständigen Erwerb von Wissen, durch ständiges Fragen, Diskutieren und Debattieren geformt wird. Eine Frage kann eine Antwort »nahelegen«, sie kann eine Antwort aber auch modifizieren und neu formen; es wäre eigentlich richtiger, zu sagen, daß Menschen Meinungen nicht einfach »haben«, sondern in einem ständigen Prozeß des »Meinens« oder der »Meinungsbildung« begriffen sind. Die Meinung als meßbares Ding aufzufassen, verfälscht den Prozeß, in dem sich die Menschen ihre Meinung tatsächlich bilden, und dieser Prozeß steht in engster Beziehung zu dem, was den Kern einer demokratischen Gesellschaft ausmacht. Die Meinungsforschung sagt uns hierüber nichts und neigt dazu, diesen Vorgang unserem Blick zu entziehen.

Womit wir beim dritten Punkt wären. Meinungsumfragen ignorieren in der Regel, was die Menschen über die Themen, zu denen sie befragt werden, eigentlich wissen. In einer Kultur, die nicht von dem zwanghaften Bedürfnis besessen ist, alles zu messen und Rangfolgen herzustellen, würde eine solche Blindstelle wahrscheinlich höchst sonderbar erscheinen. Aber überlegen wir doch einmal, was wir von Meinungsumfragen halten würden, wenn stets zwei Fragen gestellt würden, eine, die ermittelt, was die Menschen »meinen«, und eine, die ermittelt, was sie über das jeweilige Thema »wissen«. Unter Verwendung von ein paar fiktiven Zahlen könnte dabei etwa folgendes herauskommen: »Die jüngste Umfrage ergibt, daß 72 Prozent der Amerikaner der Meinung sind, wir sollten Nicaragua die Wirtschaftshilfe entziehen. Von denen, die diese Meinung vertraten, glaubten 28 Prozent, Nicaragua liege in Mittelasien, 18 Prozent glaubten, es sei eine Insel in der Nähe von Neuseeland, und 27,4 Prozent vertraten die Ansicht, >die Afrikaner sollen selbst sehen, wie sie zurechtkommen<, wobei sie offensichtlich Nicaragua mit Nigeria verwechselten. Darüber hinaus wußten 61,8 Prozent der Befragten nicht, daß Amerika überhaupt Wirtschaftshilfe für Nicaragua bereitstellt, und 23 Prozent wußten nicht, was >Wirtschaftshilfe< bedeutet.« Wären Meinungsforscher bereit, uns solche Informationen mitzuliefern, so würden das Ansehen und der Einfluß der Meinungsforschung darunter gewiß erheblich leiden. Vielleicht würden angesichts von derart geballter Unwissenheit sogar Kongreßabgeordnete dem eigenen Verstand wieder mehr trauen.

Das vierte Problem im Zusammenhang mit der Meinungsforschung besteht darin, daß sie zu einer Verschiebung der Verantwortung zwischen den Politikern und ihren Wählern führt. Gewiß sollen Kongreßabgeordnete die Interessen ihrer Wähler so gut wie eben möglich verfechten. Aber ebenso gewiß ist, daß Kongreßabgeordnete ihre eigene Urteilskraft nutzen sollen, um herauszufinden, worin diese Interessen bestehen. Hierzu müssen sie sich an ihre eigenen Erfahrungen und ihr eigenes Wissen halten. Vor dem Aufkommen der Meinungsforschung wurden Politiker, denen die Meinungen ihrer Wähler auch damals nicht gleichgültig waren, im wesentlichen nach ihrer Fähigkeit beurteilt, Entscheidungen auf der Grundlage dessen zu treffen, was ihnen an Weisheit zur Verfügung stand; mit anderen Worten, diese Politiker waren verantwortlich für ihre Entscheidungen. Mit der Verfeinerung und Ausweitung der Meinungsumfragen geraten sie immer mehr unter den Druck, auf eigenverantwortliche Entscheidungen zu verzichten und sich statt dessen den Meinungen ihrer Wähler zu fügen, gleichgültig, wie uninformiert oder kurzsichtig diese Meinungen sind.

Meine Frage:

4. Teilen Sie die Auffassung von Facebook, wonach Sie als Politiker mittels Facebook zu einem “Publikum” sprechen und ihre “Performance” in diesem Zusammenhang zu optimieren haben? Halten Sie das “Abschauen von Best-Practice-Beispielen” und das von Facebook angeführte Verständnis Ihrer Arbeit als gewählter Volksvertreter wie oben zitiert als demokratieverträglich und -förderlich?

Noch mehr Zitate aus der Broschüre:

a.) “Elemente, die die Ihre Identität ausmachen.”

b.) “Facebook-Seiten helfen Politikern dabei, (…) einen sinnvollen Dialog mit ihren Anhängern und Wählern zu beginnen.”

c.) “Teilen Sie (…), um eine persönliche Beziehung zu Ihren Anhängern und Fans aufzubauen.”

5. Wie bewerten bzw. verstehen Sie die Begrifflichkeiten von “Identität”, “Dialog” und “persönliche Beziehung” im Zusammenhang mit dem Facebook-Leitfaden und der darin beworbenen Vorstellungen?

6. Werden Sie auch weiterhin Facebook so wie von Ihnen im Facebook-Heftchen dargestellt nutzen oder nicht? Ein einfaches “Ja” oder “Nein” reicht völlig aus. Wenn Sie möchten können Sie aber auch gerne ausführlicher antworten.

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung innerhalb der nächsten vier Wochen freuen. Die mir bis dahin eingegangenen Antworten werde ich gleichzeitig und ungekürzt veröffentlichen. Falls Sie etwas mehr Zeit benötigen, sagen Sie mir bitte einfach Bescheid.

Viele gute Grüße aus Hannnover,

bild: eigenes bild, unter verwendung des bundestags-adlers, cc-by-sa

peek&cloppenburg: “kein handlungsbedarf” zur aufklärung der kunden über rfid-funkchips in textilien

micha am 17. April 2013 um 13:46

 

20130417pundc-rueckmeldung-rfid

am 2. april hatte ich dem hamburger modehändler peek&cloppenburg 14 fragen zum umgang mit rfid-funkchip-bestückten textilien gestellt. heute erhielt ich mit der post antwort (siehe scan oben).

von den 15 fragen sehe ich in der gut eine seiten langen antwort nur zum teil beantwortet, frappierend finde ich aber die einstellung der kaufhauskette zur behandlung funkchip-etikettierter alltags-textilien.

eine subjektive zusammenfassung der antworten:

  • “nur” einige textilien seien mit rfid-chips ausgestattet, z.b. die von gerry weber. welche weiteren marken, das sagt man nicht oder scheint man z.t. auch selber gar nicht zu wissen.
  • gerry weber habe versichert, sich immer brav an das bundesdatenschutzgesetz zu halten. dass die etiketten aber auch nach dem verlassen des hauses von gerry weber datenschutzrechlich belang haben, scheint man bei p&c nicht verstanden zu haben.
  • man sieht “bis heute tatsächlich keine konkrete Handlungsnotwendigkeit oder ergänzenden Informationsbedarf.”
  • hinsichtlich des einsatzes von rfid-chips an textilien, die über den p&c-online-shop bestellt werden können, drückt sich der modekonzern derart vage aus, dass nicht klar ist, was nun sache ist.

ich habe den landesdatenschutzbeauftragten angeschrieben und gefragt, ob und in welcher form er an dieser stelle intervenieren kann und will:

sehr geehrte damen und herren von der landesdatenschutzbehörde,

die hamburger textilkette peek&cloppenburg betreibt am kröpcke in hannover eine filiale, in der sie in teilen mit rfid-funkchips ausgerüstete bekleidungstextilien verkauft.

es handelt sich mindestens um die produkte der inzwischen dafür bekannten marke gerry weber, ob weitere teile des sortiments betroffen sind oder nicht, kann oder will der konzern (mir) nicht verraten.

ich habe das unternehmen zu diesem thema angeschrieben und zur antwort erhalten, dass man eine kennzeichnung bzw. aufklärung der kunden über die tatsache der hinweise auf dem eigentlichen funketikett hinaus nicht vornimmt und auch nicht vornehmen möchte.

ich hege bedenken gegenüber der verbreitung von rfid-funkchips in gegenständen des alltäglichen gebrauchs und vermute, das ihnen gegenüber inhaltlich nicht weiter ausführen zu müssen.

meiner ansicht nach ist eine ausführliche und dezidierte aufklärung und information der kunden, verbunden mit einer sehr klaren und deutlichen kennzeichnung unbedingt notwendig und rechtlich einzufordern. zusätzlich sollten alle rfid-funkchips an oder in alltagsgegenständen grundsätzlich nach dem kauf unwiderruflich deaktiviert werden, es sei denn, dass dieses vom kunden bzw. von der kundin explizit anders verlangt wird.

könnten sie sich diesen forderungen anschließen? viel wichtiger aber: sind sie in der lage, zu diesen fragen bei peek&cloppenburg zu intervenieren?

zu ihrer information hängen dieser mail meine fragen und die “antworten” an bzw. von peek&cloppenburg an.

eine abbildung, wie sich die gerry-weber-rfid-etiketten gestalten, finden sie hier
http://www.devianzen.de/2013/04/02/rfid-bei-peek-cloppenburg/

ich verstehe diese anfrage als eine offene anfrage und möchte ihre antworte ebenfalls im internet der öffentlichkeit zugänglich machen.

ich würde mich sehr über eine rückmeldung freuen.

viele gute grüße,

[update 6.5.2013]

der niedersächsische landesdatenschutzbeauftragte lässt mir in einem brief mitteilen, dass er nicht zuständig ist, weil peek&cloppenburg seinen sitz in hamburg hat. ich werde an die dortige datenschutzbehörde verwiesen und zudem auf die “orientierungshilfe – datenschutzgerechter einsatz von rfid” vom november 2006 verwiesen. nach eigenem suchen habe ich diese auch auf den seiten der nds. behörde gefunden und zudem den hamburger datenschutzbeauftragten heute angeschrieben.

bild: eigener scan des schreibens von peek&cloppenburg, cc-by-sa

vom neusprech des “neuen personalausweis”

micha am 15. April 2013 um 13:23

Personalausweis-Elektronisch-mod

seit dem 1. november 2010 gibt es anstelle des “alten, nicht-elektronischen” personalauweises nur noch den “neuen, elektronischen personalausweis”. dieser ausweis ist zwar kleiner, aber dafür teurer. eine wahlmöglichkeit gibt es nicht.

der “e-perso” heisst “e-perso”, weil er eine integrierte schaltung, einen mikroprozessor enthält, der mittels funkwellen mit strom vesorgt werden kann, woraufhin daten übermittelt werden können – ein so genannter rfid-funkchip, von bösen oder technisch versierten menschen auch als “funkwanze” beschimpft.

bei den daten, die sich auf diesem rfid-funkchip befinden, handelt sich um einige der auf dem ausweis “normal” lesbaren angaben (z.b. name, anschrift, geburtsdatum und -ort, personalausweis-id-nummer). zusätzlich befinden sich in diesem funkchip die individuellen biometrischen gesichtsdaten des ausweisinhabers sowie (optional) die erkennungsdienstlichen informationen der fingerabdrücke von beiden zeigefingern (links/rechts) in elektronisch codierter form.

das auslesen dieser daten ist angeblich nur sicher verschlüsselt und nur für authorisierte behörden möglich. über die zweifel an dieser behauptung geht es hier nicht.

auch soll hier nicht diskutiert werden, dass die über viele jahre angepriesene optionale zusatzfunktion zur elektronischen identifizierung (eID) mittels dieses personalausweises im allgemeinen ein schlag ins wasser war.

mich interessiert, wann und warum man im bundesinnenministerium (bmi) zunächst vom “elektronischen personalausweis” (bzw. “e-perso” oder “ePA”) sprach, dann aber vom “neuen personalausweis” (bzw. “nPA”).

vermutungen gibt es viele und auch das portal neusprech.org hat sich seinerzeit so seine gedanken gemacht:

Neuer Personalausweis – Der sieht genauso aus wie der elektronische Personalausweis (ePA), er klingt nur harmloser. Deswegen wurde er Ende 2009 wohl auch umbenannt. Das ist albern, aber nachvollziehbar, gab es doch gegen die elektronische, also eigentlich die biometrische Version des Ausweisdokuments einige Vorbehalte bei denen, die damit identifiziert werden sollten, den Bürgern. Siehe ePass. Dessen Bezeichnung, wenn auch ebenso verschleiernd, hinterlässt zumindest einen halbwegs modernen Eindruck, zumal sie an eMail erinnert. Der ePA hingegen wirkt nur bürokratisch und altmodisch. Wie viel besser ist da ein “neuer” Ausweis – der grenzt sich von Altem und Überkommenem ab und vermittelt ein Gefühl von Aufbruch und Erneuerung.

ich habe dem bmi eine ifg-anfrage dazu gestellt und heute dazu antwort erhalten.

in aller knappheit ein paar auszüge aus den nun zur verfügung stehenden dokumenten:

  • im oktober 2009 sprach man noch von “e-perso” – man benötige aber eine “ausgefeilte kommunikationsstrategie” und einen “handlungsleitfaden” und beauftragte dazu die “kommunikationsagentur servicplan public opinion”. diese “war damit einverstanden”. (von einer ausschreibung zu diesem auftrag kein wort!)
  • man verabredete eine “finale präsentation” im november 2009.
  • im nächsten veröffentlichten dokument vom dezember 2009 ist dann nur noch vom “neuen personalausweis” die rede.
  • wenn ich die handschriftlichen bemerkungen richtig interpretiere, haben die pr-maßnahmen für 2010 5,8 millionen euro gekostet.
  • es wurde ein “aktualisiertes strategiepapier in form eines handbuchs mit 14 goldenen Regeln als leitlinien für die kommunikationsarbeit” vorgelegt. leider lag dieses der beantwortung meiner ifg-anfrage nicht bei. ich habe also heute eine weitere ifg-anfrage gestellt.
  • man definiert folgende vier zielgruppen: 1. breite öffentlichkeit 2. anbieter von anwendungen 3. parlamentarier auf bundes- und landebene 4. meinungsbildner und multiplikatoren mit ratgeberfunktion [o_O]
  • die “medienkooperation mit dem axel-springer-verlag” wird als ausdrücklich wesentliche maßnahme aufgeführt.
  • ebenso der “aktive dialog mit experten, bloggern und webaktiven im internet”.
  • in dem dann noch angehängten auszug aus einer präsentation von “servicplan public opintion” werden folgende tabuwörter aufgeführt: biometrie, chip, daten auslesen, daten auswerten, daten sammeln, datenspeicherung, datenkontrolle, elektronisch, elektronischer ausweis, e-government, gläserner bürger. diese “tabuwörter” sollen niemals ohne “inhaltlichen zusammenhang” verwendet werden.
  • eine (mutmasslich) sechste goldene regel lautet abschließend: “wir sprechen konsequent vom neuen personalausweis.” … wir? o_O

bild: eigene bearbeitung von “personalausweis-elektronisch.jpg” vom bundesinnenministerium, original unter public domain, bearbeitung unter cc-by-sa